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  • Kommunalwahlen am 27. März 2011

     
    Hinweis der Meldebehörde über Widerspruchsrechte der Einwohner vor Wahlen
     
    Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Meldegesetz wird darauf hingewiesen, dass der Weitergabe von persönlichen Adressdaten aus dem Melderegister an Parteien, Trägern von Wahlvorschlägen oder Wählergruppen anlässlich der Kommunalwahlen am 27. März 2011 widersprochen werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich formlos an die Gemeinde Echzell, Haupt- und Ordnungsamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell oder per Mail an n.stoll@echzell.de zu richten. Auskünfte dazu erteilt die Mitarbeiterin Frau Nadine Stoll unter 06008/9120-13.
     
    gez.
    D. Müller
    Bürgermeister
     
     
     

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